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Partner für Amtumzüge
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Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezieht, kann ebenso wenig wie Bezieher von Hartz IV aus eigener Tasche einen Umzug stemmen. In nicht seltenen Fällen ist es jedoch unabdingbar, dass ein Umzug stattfindet – etwa um eine passendere Wohnung zu beziehen, die Chancen für einen Job zu erhöhen oder die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern zu schaffen. Die Frage für Betroffene: In welchen Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit die Umzugskosten und ermöglicht einen sogenannten Amtumzug? MEIN-UMZUGSSERVICE informiert über die Grundzüge und präsentiert zugleich einen Teil unserer umfassenden Services, die einen reibungslosen Ablauf gewährleisten. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für eine Amtumzug innerhalb derselben Stadt oder in der Region.
In vielen Fällen stellt das Amt den Umzug in eine andere Wohnung als Voraussetzung für Leistungen in den Raum, sodass Betroffene reagieren müssen. Das ist meist dann der Fall, wenn die Wohnung zu teuer oder zu groß ausfällt. In einer solchen Konstellation kommt ein Amtumzug in Frage, was bedeutet, dass das Amt die sog. Wohnbeschaffungskosten zu tragen hat. Darunter versteht man im Amtsdeutsch einerseits Umzugskosten, andererseits aber auch notwendige Renovierungsarbeiten. Hinsichtlich der Kaution ist es möglich, dies als Darlehen durch die Agentur für Arbeit zu beziehen. Damit es sich um einen Amtumzug handelt, muss dieser grundsätzlich von der Behörde genehmigt werden. Das ist immer dann der Fall, wenn die neue Wohnung den Anforderungen entspricht. Ähnlich ist der Fall, wenn Bezieher von ALG II oder Hartz IV in eine neue Stadt ziehen müssen, um dort einen Job aufzunehmen. Die Agentur für Arbeit wird in diesem Fall eine Prüfung durchführen und überprüfen, ob der Ortswechsel für diesen Job „notwendig“ ist. Im Regelfall wird das bejaht, wenn der tägliche Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 2 ½ Stunden beträgt. Dann wird ein Teil der Kosten im Sinne des Amtumzugs übernommen. Tipp: Fordern Sie jetzt kostenfrei und unverbindlich ein Festpreisangebot für Ihren Amtumzug an. Die Agentur für Arbeit braucht für die Prüfung den Mietvertrag sowie drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen. Wir unterstützen Sie durch ein faires, transparentes und effektives System, was sich auch preislich bemerkbar macht.
Wir haben größtes Interesse daran, Ihnen mit aller Kraft unter die Arme zu greifen und Sie tatkräftig beim Amtumzug zu unterstützen. Egal ob die Kostenübernahme durch die Krankenkasse, die Pflegekasse oder das Jobcenter erfolgt, mit unserem Festpreisangebot zur Vorlage beim Kostenträger sind Sie bestens aufgestellt. Wir haben über 15 Jahre Erfahrung in diesem Segment und beschäftigen ausschließlich qualifizierte und bestens geschulte Mitarbeiter. Sie haben besonders sperrige Möbel oder Inventar, das einen besonderen Wert für Sie hat? Keine Sorge, selbst im Falle eines Schadens sind Sie bei MEIN-UMZUGSSERVICE durch eine Betriebshaftpflicht-, Möbelgüter- und Frachtführerversicherung rundum abgesichert. Wir kommen unverbindlich zu Ihnen nach Hause und sondieren den Aufwand, um Ihnen ein Festpreisangebot zu machen. Keine versteckten Kosten, absolute Termintreue und eine professionelle Koordination und Ablaufplanung zeichnen unser Unternehmen aus. Fragen Sie jetzt kostenfrei Ihren Amtumzug an – wir unterstützen Sie!